Coronaregeln beim Sportbetrieb im SCM

Liebe Mitglieder,

seit kurzem sind aktualisierte Regeln für die Ausübung unseres Sports veröffentlicht.
Es ist an der Zeit, unsere vereinsinternen Regeln für das Training und den Wettkampf/Punktspiel diesen neuen allgemein gültigen Regeln anzugleichen.

 

Die Kurzzusammenfassung der Allgemeinregeln lautet:

  • 3 G für den Trainings- und Wettkampfbetrieb für die Sportler und Übungsleiter
  • 2 G für die Zuschauer (ab 14 Jahre; darunter nichts)
  • Ausnahmeregeln für Kinder und Schüler*innen bis zum 18. Geburtstag (entweder noch nicht eingeschult oder regelmäßige Schultestung)

Wir schließen uns diesen Regeln an, was bedeutet, dass alle wieder die Chance haben, am Training/Wettkampf teilzunehmen, wenn eines der 3 G erfüllt wird.

Diejenigen, die sich testen müssen, um ein „G“ zu erlangen, zahlen ihre Tests selbst. Selbsttests müssen unter der Aufsicht eines Anderen beim Betreten der Halle ausgeführt werden, damit wir einen Beweis haben, dass der Test auch frisch und von dieser Person ist.

 

Vor Punktspielen/Wettkämpfen verlangen wir von jeder Person (Spieler*innen, Trainer, Schiri, Betreuer) einen tagesaktuellen negativenTest. Nur diese Personen dürfen dann auch in den Sportbereich der Halle; die anderen sind Zuschauer und müssen auf die Tribüne oder bleiben am Parkplatz.
Für die Zuschauer gilt die 2G-Regel! Auf der Tribüne bzw. im vom Sportbereich abgegrenzten Zuschauerbereich gilt Abstands- und FFP2-Maskenpflicht!
Diese Voraussetzungen sind auch von den Gastmannschaften einzuhalten!

 

Allgemein gilt weiterhin für Alle, dass ein gesundes Maß an Selbstkontrolle (=Hirn einschalten!) anzuwenden ist: Wer sich nicht wohlfühlt oder irgendwelche Anzeichen einer Erkrankung hat, bleibt zu Hause, egal wie viele „G“ man vorweisen kann.

 

Diese bis hierhin beschriebenen Regeln sind die Mindestvoraussetzung für eine Teilnahme am Sportbetrieb. Deren Einhaltung wird von der Vorstandschaft zwingend gefordert.
Wir stellen es aber darüber hinaus der jeweiligen Abteilung oder auch Mannschaft bzw. Trainingsgruppe frei, sich selbst über die Mindestvoraussetzung hinaus gehende Maßnahmen zu geben, um die Sicherheit weiter zu erhöhen. So kann z.B. eine Festlegung sein, sich am Tag vor dem Training zu testen. Dies kann mehrheitlich beschlossen werden und ist dann aber auch für alle Teilnehmenden verpflichtend einzuhalten. Ebenso kann der Trainer Maßnahmen festlegen, an die sich die Teilnehmer halten müssen. Hier unterstützen wir ganz bewußt mehrheitliche Entscheidungen einer Gruppe oder Entscheidungen der verantwortlichen Trainer.

 

Viele Grüße, bleibt sportlich und vor allem weiterhin gesund!
Eure Vorstandschaft

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